Mazda unterscheidet in der Höhe des Nachlasses, ob du Vollerwerbs- oder Nebenerwerbslandwirt bist und fordert ebenfalls noch weitere Unterlagen, die du deinem Maschinenring für die Beantragung des Abrufscheins zur Verfügung stellen musst.
Im Nebenerwerb ist ein Nachweis der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 24 Monate) aufzuweisen.
Im Vollerwerb ist ein Nachweis der gewerblichen landwirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb in Form einer Gewerbeanmeldung (max. 15 Jahre alt) / eines Handelsregisterauszug / eines Steuerberaternachweis (Bestätigung, dass die Haupteinnahmen durch das Gewerbe erzielt werden) oder eines letzten gültigen Steuerbescheides notwendig.
Bei einem Nachweis der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 24 Monate) für den Vollerwerb muss zwingend zusätzlich ein Steuerberaternachweis erbracht werden.
Ebenfalls ist eine Mitgliedschaft beim örtlichen Maschinenring unbedingt erforderlich und nach dem Kauf ist eine Haltefrist von 6 Monaten (Vollerwerb) bzw. 12 Monaten (Nebenerwerb) einzuhalten.
Bitte wähle unten aus, ob du im Nebenerwerb oder Vollerwerb tätig bist.